Anmeldung in Deutschland: Schritt für Schritt

Die Anmeldung beim Bürgeramt ist in Deutschland Pflicht und muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erledigt werden. Diese Anleitung erklärt, welche Dokumente Du brauchst, wie der Termin abläuft und was danach zu tun ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Anmeldung beim Bürgeramt ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erfolgen (§ 17 BMG).
  • Du brauchst zwingend eine Wohnungsgeberbestätigung von Deiner Vermieterin oder Deinem Vermieter (§ 19 BMG) sowie einen gültigen Ausweis.
  • Nach dem Termin erhältst Du die Meldebescheinigung. Sie ist Grundlage für Bankkonto, Krankenversicherung und Steuernummer.
  • Die Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer) wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern per Brief zugesandt. Wartezeit: zwei bis vier Wochen.
  • Ein verpasster Termin kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR nach sich ziehen.

Überblick

Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Das gilt ohne Ausnahme: für zugezogene EU-Bürgerinnen und -Bürger, für Menschen aus Drittstaaten, für rückkehrende Deutsche und für alle, die innerhalb Deutschlands umziehen. Die Anmeldung ist keine Option, sondern Pflicht.

Die Rechtsgrundlage ist das Bundesmeldegesetz (BMG). Paragraph 17 legt fest: Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Dieselbe Frist gilt für die Abmeldung beim Wegzug ins Ausland sowie für die Ummeldung innerhalb Deutschlands.

Warum ist die Anmeldung so wichtig? Ohne Meldebescheinigung kommen viele weitere Schritte des Alltags nicht vom Fleck: Bankkonto eröffnen, Krankenversicherung abschließen, Lohnsteuer abrechnen, Wohngeld beantragen. Die Anmeldung ist der administrative Startpunkt Deines neuen Lebens in Deutschland.

Die gute Nachricht: Der Termin selbst dauert in der Regel nicht länger als zehn Minuten. Mit der richtigen Vorbereitung ist der ganze Prozess gut handhabbar.

Voraussetzungen

Bevor Du den Termin beim Bürgeramt buchst, müssen drei Dinge geklärt sein.

Bestätigte Adresse

Du brauchst eine feste Meldeadresse. Das ist die Adresse der Wohnung, in der Du tatsächlich lebst. Eine Hotel- oder Hostelunterkunft reicht für die Anmeldung nicht aus.

Wohnungsgeberbestätigung

Dies ist das wichtigste Dokument, das Neu-Zugezogene am häufigsten unterschätzen. Nach § 19 BMG ist Deine Vermieterin oder Dein Vermieter gesetzlich verpflichtet, Dir eine schriftliche Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Das Dokument bestätigt, dass Du tatsächlich in der angegebenen Wohnung eingezogen bist, und enthält Name und Adresse des Wohnungsgebers, die genaue Wohnungsadresse sowie das Einzugsdatum.

Der Vermieter muss Dir dieses Dokument innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug aushändigen. Kommst Du ohne diese Bestätigung zum Termin, kann die Anmeldung nicht durchgeführt werden.

💡 Tipp: Fragst Du bei der Wohnungsübergabe sofort nach der Wohnungsgeberbestätigung. Viele Vermieter stellen das Formular gerne direkt aus. Vorlagen findest Du auf den Webseiten der meisten Städte und Kommunen zum kostenlosen Download.

Gültiger Ausweis

Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger sowie EU-Angehörige können einen gültigen Personalausweis (Personalausweis) oder Reisepass vorlegen. Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern ist ein gültiger Reisepass erforderlich.

Anmeldeformular

Das Anmeldeformular (auch: Anmeldebogen) kannst Du vorab von der Webseite Deines Bürgeramts oder Kundenzentrums herunterladen und ausgefüllt mitbringen. In vielen Bürgerämtern liegt das Formular auch vor Ort aus, aber das Ausfüllen zuhause spart Zeit und reduziert Stress beim Termin.

Schritt für Schritt

Hier ist der vollständige Ablauf der Anmeldung, von der Terminbuchung bis zur fertigen Meldebescheinigung.

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    Termin buchen

    Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Bürgeramt (auch: Kundenzentrum oder Einwohnermeldeamt). Welches Amt zuständig ist, hängt von Deiner Wohnadresse ab. Buche Deinen Termin so früh wie möglich online, da Wartezeiten je nach Stadt mehrere Wochen betragen können.

    Berlin: Terminbuchung über service.berlin.de. In Berlin zählt ein gebuchter Termin bereits als Nachweis, dass Du die Frist einhalten willst. Eine Ordnungswidrigkeit wird nicht verhängt, wenn der Termin nachweislich innerhalb der 14-Tage-Frist gebucht wurde.

    Hamburg: Termin über serviceportal.hamburg.de. Alternativ: In vielen Hamburger Kundenzentren sind auch Soforterledigung ohne Termin (Walk-in) möglich, allerdings mit Wartezeit.

    München: Terminbuchung über das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) unter muenchen.de.

    In mehreren Bundesländern ist die Anmeldung inzwischen auch vollständig online möglich, unter anderem in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie in vielen Kommunen weiterer Bundesländer. Unter wohnsitzanmeldung.gov.de kannst Du prüfen, ob Deine Gemeinde das Online-Verfahren unterstützt.

    💡 Tipp: Buche Deinen Termin am ersten oder zweiten Tag nach dem Einzug. So hast Du noch Puffer, falls der nächste freie Termin erst in einer Woche oder später verfügbar ist.

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    Unterlagen vorbereiten

    Stelle alle erforderlichen Dokumente zusammen, bevor Du zum Termin fährst. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.

    Dokument Hinweise
    Reisepass oder Personalausweis Im Original, nicht als Kopie. EU-Bürger: Personalausweis reicht aus. Nicht-EU: Reisepass erforderlich.
    Wohnungsgeberbestätigung Original oder Kopie je nach Amt. Unterschrieben von der Vermieterin oder dem Vermieter. Pflichtdokument nach § 19 BMG.
    Anmeldeformular (Anmeldebogen) Vorab herunterladen und vollständig ausgefüllt mitbringen. Formular ist auf der Webseite des jeweiligen Bürgeramts verfügbar.
    Aufenthaltstitel (Visa / Aufenthaltserlaubnis) Nur für Nicht-EU-Staatsangehörige. Muss gültig sein und zum Aufenthaltszweck passen.
    Geburtsurkunden der Kinder Bei Familien mit minderjährigen Kindern. Ggf. mit beglaubigter Übersetzung, wenn nicht auf Deutsch.
    Heiratsurkunde Bei verheirateten Paaren, wenn beide angemeldet werden sollen. Nicht immer verlangt, aber sicherheitshalber mitbringen.
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    Zum Termin gehen

    Komm pünktlich zum Termin. In den meisten Bürgerämtern erhältst Du eine Wartenummer und wirst nach einigen Minuten aufgerufen. Der eigentliche Vorgang am Schalter dauert typischerweise nur fünf bis zehn Minuten: Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter prüft Deine Unterlagen und erfasst Deine Daten im System.

    Du musst bei der Anmeldung persönlich erscheinen. Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist in einigen Ämtern möglich, aber nicht überall. Prüfe das vorab auf der Webseite des zuständigen Amts.

    ℹ Hinweis: Die Sachbearbeitung in Bürgerämtern erfolgt überwiegend auf Deutsch. Englischkenntnisse sind nicht garantiert. Wenn Du Dich auf Deutsch noch nicht sicher fühlst, bringst Du eine deutschsprachige Begleitperson mit oder nutzt Du eine Übersetzungs-App auf Deinem Smartphone. Wichtig: Viele Fragen beim Termin sind Routine und leicht verständlich, zum Beispiel die Bestätigung Deiner Adresse und Deines Geburtsdatums.

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    Anmeldebestätigung erhalten

    Direkt nach dem Termin erhältst Du die Meldebescheinigung (auch: Anmeldebestätigung). Es handelt sich um ein offizielles Dokument auf DIN-A4-Papier oder in kleinerem Format, das Deinen Namen, Deine gemeldete Adresse und das Datum der Anmeldung enthält. Das Dokument trägt das Stempel und die Unterschrift des Amts.

    Die Meldebescheinigung ist Dein Nachweis, dass Du in Deutschland gemeldet bist. Du brauchst sie unter anderem für:

    • Eröffnung eines deutschen Bankkontos
    • Anmeldung bei einer Krankenkasse
    • Vorlage beim Arbeitgeber
    • Beantragung von Sozialleistungen oder Wohngeld
    • Ummeldung des Fahrzeugs

    Bewahre das Dokument sorgfältig auf. Du kannst bei Bedarf jederzeit eine neue Kopie beim Einwohnermeldeamt anfordern, in der Regel gegen eine geringe Gebühr.

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    Folgeschritte erledigen

    Mit der Meldebescheinigung in der Hand kannst Du nun die weiteren administrativen Schritte angehen. Hier ist, was als nächstes ansteht.

    Arbeitgeber informieren

    Gib Deinem Arbeitgeber die neue Adresse bekannt. Du benötigst die Adresse für die Lohnsteueranmeldung (Lohnsteuerkarte). Ohne gemeldete Adresse kann die Lohnsteuer nicht korrekt abgeführt werden.

    Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer)

    Du musst die Steuer-ID nicht aktiv beantragen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die elfstellige Steueridentifikationsnummer automatisch nach Deiner Anmeldung und schickt sie per Brief an Deine gemeldete Adresse. Die Wartezeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Falls Du nach drei Monaten noch keinen Brief erhalten hast, kannst Du die Steuer-ID über das Online-Portal des BZSt (online.portal.bzst.de) anfordern.

    Bank und Krankenkasse

    Eröffne ein deutsches Girokonto oder teile Deiner Bank die neue Adresse mit. Melde Dich bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung an und lege die Meldebescheinigung vor.

    Finanzamt

    In vielen Fällen wird das zuständige Finanzamt automatisch über Deinen Wohnsitz informiert. Wenn Du selbstständig bist oder eine Steuererklärung abgeben möchtest, melde Dich beim Finanzamt Deines Bezirks an.

    Kfz-Zulassung

    Wenn Du ein in Deutschland oder im Ausland zugelassenes Fahrzeug besitzt, muss die Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) aktualisiert werden. Wende Dich dafür an die Kfz-Zulassungsstelle.

    Rundfunkbeitrag

    Sobald Du in Deutschland gemeldet bist, bist Du grundsätzlich beitragspflichtig beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der aktuelle Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 EUR pro Monat (Stand: Juni 2026, eine geplante Erhöhung liegt beim Bundesverfassungsgericht). Melde Dich unter rundfunkbeitrag.de an. Für Haushalte, die bereits einen Beitrag zahlen (z. B. bei Untervermietung oder WG), können Ausnahmen gelten.

Besonderheiten

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

ℹ Hinweis: EU- und EWR-Staatsangehörige haben in Deutschland das Recht auf Freizügigkeit. Sie dürfen sich ohne Visum oder Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten und arbeiten. Für Aufenthalte über drei Monate gilt weiterhin die allgemeine Meldepflicht nach § 17 BMG. Eine Freizügigkeitsbescheinigung wird seit Januar 2013 nicht mehr ausgestellt. Es reicht der gültige Personalausweis oder Reisepass plus Anmeldung. Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen jedoch eine Aufenthaltskarte.

Nicht-EU-Staatsangehörige

Wer aus einem Drittland kommt, benötigt für den legalen Aufenthalt in Deutschland entweder ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel). Die Anmeldung beim Bürgeramt ist ein separater Schritt und ersetzt nicht das Aufenthaltsverfahren bei der Ausländerbehörde.

Reihenfolge: Zuerst den Aufenthaltstitel beantragen (Ausländerbehörde), dann die Anmeldung beim Bürgeramt. In manchen Fällen kann beides parallel laufen, aber ohne gültigen Aufenthaltsstatus riskierst Du Schwierigkeiten bei der Anmeldung.

Möblierte Wohnungen und Kurzzeitmiete

Auch wer vorübergehend in einer möblierten Wohnung wohnt, zum Beispiel im Rahmen einer befristeten Anmietung über Wunderflats, hat dieselbe Meldepflicht wie bei einem unbefristeten Mietvertrag. § 19 BMG gilt ausdrücklich unabhängig davon, ob die Wohnung möbliert oder unmöbliert und ob der Mietvertrag befristet oder unbefristet ist.

💡 Tipp für Wunderflats-Mieterinnen und -Mieter: Dein Vermieter ist nach § 19 BMG gesetzlich verpflichtet, Dir die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Auch bei möblierten Wohnungen und kurzen Mietlaufzeiten gilt diese Pflicht. Sprichst Du Deinen Vermieter bei der Wohnungsübergabe direkt darauf an.

Umzug innerhalb Deutschlands (Ummeldung)

Wer bereits in Deutschland gemeldet ist und in eine neue Wohnung zieht, muss sich ummelden. Der Ablauf ist identisch zur Erstanmeldung. Es gelten dieselbe 14-Tage-Frist und dieselben Dokumentenanforderungen. Bei der Ummeldung wird die alte Adresse automatisch abgelöst.

Abmeldung beim Wegzug aus Deutschland

Wer Deutschland dauerhaft verlässt, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden. Die Abmeldung ist frühestens sieben Tage vor dem Auszugsdatum möglich. Nach erfolgreicher Abmeldung erhältst Du eine Abmeldebescheinigung. Diese kann bei der Abwicklung von Mietverhältnissen, Versicherungen und Rundfunkbeiträgen wichtig sein.

Häufige Fehler

Diese vier Fehler sehen wir immer wieder. Sie lassen sich alle leicht vermeiden.

⚠ Achtung: Fehlende Wohnungsgeberbestätigung
Ohne Wohnungsgeberbestätigung ist die Anmeldung nicht möglich. Plane nicht erst für den Tag des Termins ein, das Dokument von Deiner Vermieterin oder Deinem Vermieter einzufordern. Frag bei der Schlüsselübergabe direkt danach. Vermieter, die das Dokument verweigern, handeln ordnungswidrig und können ebenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 EUR belegt werden.

⚠ Achtung: Verpasste Anmeldefrist
Die 14-Tage-Frist ist verbindlich. Wer sich zu spät anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR. In Berlin zählt bereits der gebuchte Termin als Fristwahrung. In anderen Städten gilt das möglicherweise nicht. Buche den Termin in der ersten Woche nach Deinem Einzug.

⚠ Achtung: Falsche Meldeadresse
Du musst Dich an der Adresse anmelden, an der Du tatsächlich wohnen. Eine Anmeldung bei Freunden, Familie oder an einer anderen Adresse, an der Du nicht wirklich leben, ist eine Scheinanmeldung und strafbar. Auch eine Unterkunft bei einer privaten Person (z. B. Couchsurfing) reicht grundsätzlich nicht für eine dauerhafte Anmeldung aus.

⚠ Achtung: Vergessene Abmeldung beim Wegzug
Viele Menschen vergessen, sich beim Verlassen Deutschlands abzumelden. Das hat Folgen: Der Rundfunkbeitrag läuft weiter, Behördenbriefe gehen an die alte Adresse, und im schlimmsten Fall entstehen Schulden oder behördliche Komplikationen. Die Abmeldung ist Pflicht und kostenlos.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Anmeldefrist von 14 Tagen verpasse?

Eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 EUR geahndet werden. In der Praxis wird das Bußgeld nicht immer erhoben, aber es ist ein reales Risiko. Am besten meldest Du Dich so früh wie möglich an. In Berlin gilt: Ein nachweislich innerhalb der Frist gebuchter Termin schützt vor einer Ordnungswidrigkeit, auch wenn der Termin selbst erst später stattfindet.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung und wo bekomme ich sie?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein Pflichtdokument nach § 19 BMG, das Deine Vermieterin oder Dein Vermieter ausstellen muss. Es bestätigt, dass Du tatsächlich in der angegebenen Wohnung eingezogen bist. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, Dir das Dokument innerhalb von zwei Wochen nach Einzug auszuhändigen. Vorlagen findest Du auf den Webseiten der meisten Städte und Bürgerämter zum kostenlosen Download.

Brauche ich als EU-Bürgerin oder EU-Bürger ein zusätzliches Aufenthaltsdokument?

Nein. EU- und EWR-Staatsangehörige benötigen in Deutschland kein separates Aufenthaltsdokument. Es reicht der gültige Personalausweis oder Reisepass plus die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Eine Freizügigkeitsbescheinigung wurde bereits 2013 abgeschafft und wird nicht mehr ausgestellt.

Wie lange dauert es, bis ich die Steuer-ID erhalte?

Das Bundeszentralamt für Steuern schickt die Steueridentifikationsnummer automatisch nach Deiner Anmeldung per Brief an Deine gemeldete Adresse. Die Wartezeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Du musst die Steuer-ID nicht aktiv beantragen. Falls Du nach drei Monaten noch keinen Brief erhalten hast, kannst Du die Nummer über online.portal.bzst.de anfordern.

Muss ich mich abmelden, wenn ich Deutschland dauerhaft verlasse?

Ja. Wer Deutschland dauerhaft verlässt, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug beim Einwohnermeldeamt abmelden. Die Abmeldung ist frühestens sieben Tage vor dem Auszug möglich. Du erhältst danach eine Abmeldebescheinigung. Ohne Abmeldung laufen Verpflichtungen wie der Rundfunkbeitrag weiter.

Quellen